verwahrsam.de

Aufbewahrungsfristen-Rechner

Dokumenttyp und Entstehungsjahr eingeben und das Ende der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist zum 31.12. berechnen.

Rechtsgrundlage der Fristberechnung

Die Aufbewahrungsfristen ergeben sich aus § 147 Abgabenordnung (AO) und § 257 Handelsgesetzbuch (HGB). Sie beginnen jeweils mit dem Schluss des Kalenderjahres der Entstehung bzw. letzten Eintragung, daher endet die Frist zum 31. Dezember eines Jahres, nicht exakt nach 365-Tage-Vielfachen ab dem Ausstellungsdatum.

Seit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV), Anfang 2026 in Kraft getreten, gilt für Buchungsbelege eine verkürzte Frist von acht statt zehn Jahren; Banken, Versicherungen und Wertpapierinstitute sind davon ausgenommen. Dieses Werkzeug ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung.