Aktenvernichter
Festplatten und Datenträger sicher vernichten: was DIN 66399 vorschreibt

Ein normaler Aktenvernichter reicht für ausgemusterte Festplatten oder USB-Sticks nicht aus — elektronische Datenträger fallen unter eigene Materialklassen der DIN 66399 mit deutlich strengeren Anforderungen als Papier.
Warum Datenträger andere Regeln brauchen als Papier
Die Materialklassen der DIN 66399 unterscheiden ausdrücklich zwischen Papier (Klasse P), optischen Datenträgern wie CD und DVD (Klasse O), Magnetbändern (Klasse T), Festplatten (Klasse H) und elektronischen Datenträgern wie USB-Sticks oder SSDs (Klasse E). Der Grund: Eine Festplatte speichert auf kleinster Fläche weit mehr Information als ein Blatt Papier — entsprechend kleiner müssen die zulässigen Reststückgrößen ausfallen, damit eine Rekonstruktion praktisch ausgeschlossen ist.
Physische Zerstörung statt Löschen
Auch ein vermeintlich gelöschtes Laufwerk kann unter Umständen Daten enthalten, die sich mit entsprechenden Mitteln wiederherstellen lassen. Die DIN 66399 setzt deshalb bei hohem Schutzbedarf auf physische Zerstörung: Schreddern, Bohren oder mechanisches Zerstören der Speicherplatten, bis die vorgegebene Sicherheitsstufe der jeweiligen Materialklasse erreicht ist. Für sehr sensible Daten, etwa im Umfeld von Kanzleien, Praxen oder Personalabteilungen, ist eine hohe Sicherheitsstufe die konsequente Wahl.
Welches Gerät für welchen Datenträger
Nicht jeder Aktenvernichter verarbeitet auch Datenträger — viele Consumer-Geräte sind ausschließlich für Papier (Materialklasse P) ausgelegt. Für CDs, DVDs oder Kreditkarten bieten manche Modelle einen zusätzlichen Schlitz mit eigenem Schneidwerk; für Festplatten braucht es in der Regel ein spezialisiertes Gerät oder einen externen Dienstleister mit entsprechender Materialklassen-Zertifizierung.
Wenn ein externer Dienstleister übernimmt
Bei größeren Mengen ausgemusterter IT-Hardware ist die Beauftragung eines spezialisierten Vernichtungsdienstleisters oft die praktikablere Lösung. Achten Sie dabei auf eine ausdrückliche Zertifizierung nach DIN 66399 für die jeweilige Materialklasse sowie auf eine schriftliche Vernichtungsbestätigung als Nachweis für die eigene Dokumentation, etwa im Rahmen des Datenschutzkonzepts.
- Festplatten (Klasse H) und elektronische Datenträger (Klasse E) haben eigene, kleinere Sicherheitsstufen als Papier.
- Löschen allein reicht bei hohem Schutzbedarf nicht — physische Zerstörung ist der sichere Weg.
- Nicht jeder Aktenvernichter verarbeitet Datenträger — auf explizite Materialklassen-Eignung achten.
- Bei größeren Mengen: spezialisierter Dienstleister mit DIN-66399-Zertifizierung und Vernichtungsbestätigung.
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Häufige Fragen
Reicht es, eine Festplatte zu formatieren, statt sie zu vernichten?
Bei hohem Schutzbedarf nicht — formatierte oder gelöschte Daten lassen sich unter Umständen wiederherstellen. Für sensible Daten empfiehlt sich physische Zerstörung nach den Vorgaben der jeweiligen Materialklasse.
Kann ich Festplatten im normalen Aktenvernichter entsorgen?
In der Regel nicht — die meisten Aktenvernichter sind ausschließlich für Papier ausgelegt. Für Festplatten braucht es ein spezialisiertes Gerät oder einen Dienstleister mit passender Materialklassen-Zertifizierung.
Was ist der Unterschied zwischen Materialklasse E und H?
H bezeichnet klassische Festplatten mit magnetischem Datenträger, E umfasst elektronische Datenträger wie SSDs, USB-Sticks und Speicherkarten. Beide haben eigene, von Papier abweichende Sicherheitsstufen.
Quellen
- semshred.com: Hard Drives (H) — DIN Standard 66399
- tlfdi.de: Orientierungshilfe Datenträgervernichtung entsprechend DIN 66399
Stand: September 2026.
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