Partikelschnitt
Partikelschnitt taucht beim Thema Dokumenten- und Wertsachenschutz immer wieder auf. Hier die Einordnung in verständlicher Sprache.
Beim Partikelschnitt (auch Kreuzschnitt genannt) schneidet der Aktenvernichter das Papier sowohl längs als auch quer, sodass kleine, meist rechteckige oder rautenförmige Partikel entstehen. Das erschwert das Wiederzusammensetzen deutlich stärker als reiner Streifenschnitt, da die Position der einzelnen Schnipsel im Dokument kaum noch rekonstruierbar ist.
Ab Sicherheitsstufe P-3 schreibt DIN 66399 in der Praxis überwiegend Partikelschnitt vor, weil reine Längsstreifen ab dieser Feinheit die geforderte Sicherheit nicht mehr zuverlässig erreichen. Für vertrauliche Unterlagen wie Verträge, Kontoauszüge oder Personalakten ist Partikelschnitt deshalb die gängige Wahl bei privaten und gewerblichen Aktenvernichtern.
