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Aktenvernichtung & Datenschutz

Schutzklasse (DIN 66399)

Kurz und klar: Das bedeutet Schutzklasse (DIN 66399) im Zusammenhang mit Aufbewahrung, Vernichtung und Digitalisierung von Dokumenten.

Kurz erklärt: Die Schutzklasse ordnet Dokumente nach ihrem Schutzbedarf in drei Stufen ein und bestimmt so, welche Sicherheitsstufe beim Vernichten sinnvoll ist.

DIN 66399 unterscheidet drei Schutzklassen: Schutzklasse 1 für normalen Schutzbedarf (z. B. interne Mitteilungen, veraltete Preislisten), Schutzklasse 2 für hohen Schutzbedarf bei personenbezogenen oder vertraulichen Daten (z. B. Personalakten, Verträge, Kundendaten) und Schutzklasse 3 für sehr hohen Schutzbedarf, etwa bei Gesundheitsdaten, Geheimhaltungspflichten oder besonders sensiblen Forschungsergebnissen.

Die Schutzklasse ist die Grundlage für die Wahl der Sicherheitsstufe: Für Schutzklasse 1 gelten meist die Sicherheitsstufen P-1 bis P-3 als ausreichend, für Schutzklasse 2 P-3 bis P-5, für Schutzklasse 3 P-5 bis P-7. Wer die Schutzklasse seiner Dokumente kennt, kann darüber gezielt einen passenden Aktenvernichter statt eines pauschal überdimensionierten oder zu schwachen Geräts wählen.

Verwandte Begriffe

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