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Aufbewahrung & Archivierung

Buchungsbeleg

Buchungsbeleg taucht beim Thema Dokumenten- und Wertsachenschutz immer wieder auf. Hier die Einordnung in verständlicher Sprache.

Kurz erklärt: Ein Buchungsbeleg ist jeder Nachweis, der einer Buchung in der Finanzbuchhaltung zugrunde liegt — etwa eine Rechnung, ein Kontoauszug oder eine Quittung.

Zu den Buchungsbelegen zählen unter anderem Eingangs- und Ausgangsrechnungen, Kontoauszüge, Kassenbelege, Lieferscheine mit Rechnungsfunktion und Quittungen. Sie dienen als Nachweis dafür, dass eine gebuchte Geschäftsvorfall tatsächlich stattgefunden hat, und sind zentrale Grundlage jeder Betriebsprüfung.

Nach § 147 AO galt für Buchungsbelege bislang eine zehnjährige Aufbewahrungspflicht; durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz wurde sie ab 2026 auf acht Jahre verkürzt. Für Banken, Versicherungen und Wertpapierinstitute gilt weiterhin die zehnjährige Frist. Nach Ablauf der Frist dürfen Buchungsbelege vernichtet werden — bei personenbezogenen Daten empfiehlt sich dafür ein Aktenvernichter mit einer an den Inhalt angepassten Sicherheitsstufe statt einfacher Entsorgung im Altpapier.

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